Die Akupunktur wird während der Ordinationszeiten nach Terminvergabe durchgeführt.
Die Krankenkassen haben diese Therapie in den Leistungskatalog aufgenommen, wenn die Behandlung den Indikationen folgt, die der oberste Sanitätsrat als bewiesen für die Wirkung der Akupunktur erachtet.
Dies sind derzeit:
chronische Schmerzzustände, Kopfschmerzen, Migräne, Schulter-Arm-Syndrom, Cervicalsyndrom, Schleudertrauma, Spondylopthien, Morbus Scheuermann, Diskopathien, wenn operatives Vorgehen nicht erforderlich, Lumbalgien, Lumboischialgien, degenerative Arthrosen, chronische Arthritiden, Weichteilrheumatismus, Tendinitis und Epikondylopathie, Bursitis
Eine Behandlungsübernahme kann auch durch Zuweisung eines Arztes erfolgen.
Wir informieren Sie gerne.